Unfallwagen Ankauf Lüdenscheid

Gerade nach einem Autounfall stehen die meisten Menschen vor der Frage, ob Sie den Unfallwagen noch einmal reparieren oder doch besser verkaufen sollen. Die Antwort bei einem Totalschaden ist klar, doch wie sieht es aus, wenn der KFZ-Sachverständige feststellt, dass der Wagen nur knapp am Totalschaden vorbei geht? Hierbei gilt die Faustregel, sobald das Auto für die Reparatur auf die Richtbank müsste bzw. tragende Teile des KFZs beschädigt wurden, ist es sinnvoller den Unfallwagen schon aus Sicherheitsgründen zu verkaufen. Sie wissen selbst, sobald Metall einmal gebogen wurde, verliert es an Flexibilität, wodurch es früher oder später bricht.

Sobald ein Totalschaden vom KFZ-Sachverständigen diagnostiziert wurde, liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie den Unfallwagen in Lüdenscheid selbst verkaufen wollen oder den Verkauf der Versicherungsgesellschaft überlassen wollen. Doch gerade bei einem Privatverkauf ist es wichtig, dass Sie beim Kaufvertrag jederlei juristischer Stolperfallen ausschließen, um unnötigen Ärger, der Zeit und Geld kostet, zu vermeiden. Können wir beim Unfallwagen Ankauf helfen?

ANFRAGE STELLEN

Gebrauchtwagen in Lüdenscheid verkaufen — auf was muss man achten?

Sobald man einen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, unabhängig ob Unfallwagen oder nicht, ist es ratsam bei Verkauf alle reparierten Schäden und offensichtlichen Schäden schriftlich zu dokumentieren. Am Besten fügen Sie das KFZ-Gutachten des Unfallwagens dem Kaufvertrag noch mit bei.

Gerade bei privaten Verkäufen von gebrauchten Autos ist die Floskel "Gekauft, wie gesehen!" in Kaufverträgen nicht unüblich. Eben diese Verkaufsfloskel kann sich beim Verkauf eines Unfallwagens früher oder später als problematisch herausstellen. Alle Unfallschäden, ob repariert oder nicht, müssen genau dokumentiert werden. Auch dann, wenn diese bereits fachmännisch repariert wurden. Das Verschweigen von Schäden am Auto, die über die Bagatellgrenze hinausgehen, heißt das Verschweigen eines eindeutigen Sachmangels. Ein Sachmangel, der zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags führen kann.

Wann wird ein Gebrauchtwagen zum Unfallwagen?

Zum Thema Unfallwagen gibt es zwar verschiedene Definitionen des deutschen Gesetzgebers. Zusammengefasst sagen diese aber immer dasselbe aus: Sobald bei einem Auto, mehr als nur ein kleiner Lackschaden ausgebessert wurde, fällt das KFZ schon unter die Kategorie "Unfallwagen". Vor allem dann, wenn an der Substanz des Autos, dem Blech, gearbeitet wurde. Aus diesem Grund kann bei anstehenden Verkauf eines Gebrauchtwagens, selbst ein "kleiner Parkrempler" zum Problem werden. Auch dann, wenn zum Beispiel nur ein Austausch des Kofferraumdeckels durchgeführt wurde. Zwar fahren Sie in diesem Fall zwar keinen Unfallwagen, unfallfrei ist Ihr Auto in so einem Fall aber auch nicht.

Wirtschaftlicher Totalschaden – Unfallwagen selbst oder von der Versicherung verkaufen lassen?

Diagnose "wirtschaftlicher Totalschaden", spätestens jetzt wird es kompliziert, denn von der Versicherung bekommt man nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes des Unfallwagens. Damit man die komplette Summe des Wiederbeschaffungswertes bekommt, muss natürlich auch der Unfallwagen tatsächlich verkauft werden. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder verkaufen Sie das Auto selbst oder überlassen den Verkauf der Versicherung des Unfallgegners.

Unfallwagen über die Versicherung verkaufen

Kommt es zu einem Autounfall, wird ein Sachverständiger beauftragt, der die Aufgabe hat, den tatsächlichen Schaden am Fahrzeug zu ermitteln. Sobald die Reparaturkosten höher ausfallen, als der Wiederbeschaffungswert, gilt das Auto als wirtschaftlicher Totalschaden. In so einem Fall muss der Sachverständige den Unfallwagen in einem speziellen Portal zum Verkauf ausschreiben, um zu ermitteln welchen Restwert das Auto hat. Dabei muss der Sachverständige zu den Bildern des Autos natürlich auch sein Gutachten veröffentlichen. Die Kaufangebote diverser Händler in Sachen Unfallwagenankauf bzw. Gebrauchtwagenankauf sind für einen gewissen Zeitraum bindend. Allerdings nur dann, wenn sich der Fahrzeuginhaber tatsächlich für den Verkauf entscheidet.

Vorteile wenn der Unfallwagen über den Sachverständigen verkauft wird:

Unfallwagen selber verkaufen

Fällt der Restwert des Unfallwagens sehr niedrig aus, hat man natürlich die Chance, den Wagen selbst zu verkaufen. Dabei sollte man aber bedenken, kann das KFZ keinen Käufer ansprechen hat man auf gut Deutsch "Pech gehabt". Vor allem, weil die Angebote über den Sachverständigen nur einen gewissen Zeitraum gültig sind. Haben Sie allerdings ein besseres Kaufangebot bezüglich Ihres Unfallwagens ist das natürlich von Vorteil, da Sie den Gewinn behalten können. Können Sie Ihr Unfallauto zu einem besseren Preis als zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert, können Sie sich freuen. An der Auszahlungssumme der gegnerischen Versicherung ändert sich dadurch nämlich nichts.

Den Unfallwagen selber zu verkaufen hat vor allem den Vorteil, dass Sie einen besseren Verkaufspreis erzielen können.

Wenden Sie sich an unseren Gebrauchtwagenankauf, wir machen Ihnen garantiert ein gutes Angebot für Ihren Unfallwagen!